Über die Legitimationspflicht im Edelmetallhandel

pro aurum Kilchberg ZH
4 min readSep 11, 2021

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Im Geldwäschegesetz (GWG) wird geregelt, was beim Barkauf von Waren oder Dienstleistungen bzw. Bankeinzahlungen erlaubt und was verboten ist. Außerdem wird darin genau reguliert, was Unternehmen diesbezüglich zu beachten haben.

Illegale Geldwäsche im Visier

Das deutsche Geldwäschegesetz trägt den Untertitel „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ und wurde letztmals am 25. Juni 2021 mit Wirkung zum 1. August 2021 geändert. Als Gründe für die immer stärkere Reglementierung nennen die Gesetzgeber besonders gerne folgende Probleme: Terrorgefahr, Korruption, Schwarzarbeit und andere Segmente der Kriminalität. All diese Maßnahmen haben aber auch die Nebenwirkung, dass die Nutzung von Bargeld immer weiter eingeschränkt wird, was die Sorgen um ein (wann auch immer) bevorstehendes Bargeldverbot verstärkt.

Nach der jüngsten Neuregelung müssen Bankkunden bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorlegen oder unverzüglich nachreichen. Diese Regelung findet allerdings nur auf Banken, nicht auf Edelmetallhändler Anwendung. Bereits im Januar 2020 ist jedoch im Edelmetallhandel eine neue Regelung eingeführt worden, die besagt, dass Gold gegen Bargeld anonym nur noch bis 1.999,99 Euro gekauft werden kann. Bei höheren Beträgen ist zwar nicht direkt ein Herkunftsnachweis zu erbringen, wohl aber muss sich der Käufer ausweisen. Bei allen Anlageklassen (Aktien, Immobilien, Anleihen etc.) ist eine Legitimation durch die Depotbank bzw. den Notar zwingend erforderlich. So gesehen wurde die Regelung für den Edelmetallhandel hier angeglichen.

Handhabung des GWG bei pro aurum

Wir haben festgestellt, dass bei unseren Kunden zum Thema Legitimationspflicht grundsätzlich Informationsbedarf besteht. Deshalb möchten wir Sie nachfolgend über deren konkrete Handhabung bei pro aurum informieren. Was viele Anleger zum Beispiel gar nicht wissen, ist der Umstand, dass der Gesetzgeber beim Verkauf zuvor erworbener Münzen oder Barren bzw. bei der Einlieferung von Altgold bereits seit vielen Jahren die Vorlage eines Ausweispapieres verlangt, wobei Ankäufe bei uns generell nur nach erfolgreicher Identifizierung durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Daten müssen aber nicht automatisch, sondern nur ggf. im Verdachtsfall weitergeleitet werden. Diese Vorgehensweise beachten unsere Mitarbeiter, die übrigens einmal pro Jahr in Sachen Geldwäschegesetz geschult werden, auch bei Edelmetallkäufen unserer Kunden ab 2.000 Euro. Um keine Ungereimtheiten aufkommen zu lassen: Die Aufteilung eines Betrages, um unter der Grenze der Dokumentationspflicht zu bleiben („Smurfing“), ist nicht erlaubt und stellt sogar einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz dar. Wenn unsere Mitarbeiter also einen Zusammenhang zu einem vorangegangenen Geschäft sehen, müssen sie einen zweiten anonymen Kaufversuch ablehnen. Denn die Folgekäufe dienen dann offensichtlich dazu, die Regelungen zur Bargeldgrenze zu umgehen.

Jeder volljährige und geschäftsfähige Bürger, der über eigenes Geld verfügt, kann also einmalig für bis zu 2.000 Euro anonym Edelmetalle kaufen. In der Praxis gelten vor dem Gesetzgeber Ehepaare mit volljährigen Kindern als ein wirtschaftlich Berechtigter, falls eine Person das Geld besitzt und bezahlen möchte. Deshalb könnte diese Familie auch nur einmal den Freibetrag von 1.999,99 Euro nutzen, um anonym Edelmetalle zu kaufen. Unsere Mitarbeiter sind geschult und achten genau auf die Vorgaben des Geldwäschegesetzes.

Des Weiteren kann es sein, dass wir bei besonders großen Investitionssummen einen Herkunftsnachweis verlangen.

Nützlicher Know-Your-Customer-Grundsatz

In vielen Lebensbereichen, in denen finanzielle Angelegenheiten eine große Rolle spielen, versucht der Gesetzgeber, den Grundsatz KYC bzw. Know Your Customer (Kenne deinen Kunden) zu verankern. Mittlerweile sind davon nicht nur Banken und Edelmetallhändler, sondern auch die Kryptobranche betroffen, wo auf Anonymität erfahrungsgemäß besonders viel Wert gelegt wird. KYC führt innerhalb unseres Unternehmens zwar zu einer verstärkten Bürokratie und somit höheren Kosten, bringt aber zugleich den Vorteil, die Bedürfnisse unserer Kunden besser kennenzulernen und somit unser Angebot an Produkten und Dienstleistungen bedarfsgerechter zu steuern. Ab und zu sehen wir uns gezwungen, einen Verdachtsfall an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Weil wir verdächtige Geschäfte in der Regel bereits vor Abschluss ablehnen, fällt die Zahl der Meldungen aber relativ gering aus. Verdacht kommt immer dann auf, wenn potenzielle Kunden bei der Frage nach dem Kaufgrund mit „Ich soll kaufen“ beginnen oder der Verdacht auf eine Verschleierung des tatsächlichen Auftraggebers vorliegt.

Ein „fader Beigeschmack“ bleibt

Irgendwie gewinnt man angesichts der Nachrichtenlage der vergangenen Jahre den Eindruck, dass die Politik — insbesondere in Europa — Anleger unter dem hehren Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung einem Generalverdacht aussetzt und die Nutzungsmöglichkeiten von Bargeld immer mehr einzuschränken versucht. Die Ausgabe neuer 500-Euro-Scheine wurde von der EZB bereits abgeschafft und in einigen Ländern existieren unterschiedliche Obergrenzen für die Bezahlung mit Bargeld. In Italien gibt es zum Beispiel eine Bargeldobergrenze von lediglich 1.000 Euro, dennoch generiert die dort ansässige organisierte Kriminalität weiterhin Umsätze im dreistelligen Milliarden-Euro-Bereich.

Die EU-Kommission bringt regelmäßig Vorschläge, die man getrost der Kategorie „finanzielle Repression“ zuordnen kann. Derzeit will die EU im Rahmen einer Machbarkeitsstudie feststellen, ob bzw. in welcher Form die Möglichkeit besteht, ein europaweites Vermögensregister einzurichten. Sollte diese Idee tatsächlich realisiert werden, dürfte vor allem der Datenschutz auf der Strecke bleiben und der Weg zum „gläsernen Bürger“ geebnet sein. Gegenwärtig deutet alles darauf hin, dass bei Steuer- und Vermögensfragen der Gegenwind staatlicher Organe eher „rauer“ als „lauer“ werden dürfte. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Irgendwann wird irgendjemand die Schuldenberge abtragen müssen. Aller Voraussicht nach dürften dies die Steuerzahler sein.

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